§ 40 Abs. 2 BetrVG

Der Betriebsrat entscheidet, der Arbeitgeber zahlt.

Der Betriebsrat darf die für seine Arbeit erforderlichen Sachmittel selbst beschließen – der Arbeitgeber trägt die Kosten. Mit diesem Kit weisen Sie die Erforderlichkeit von Mandat nach und setzen die Anschaffung formell durch.

In vier Schritten zur Anschaffung

Vom Beschluss bis zur Kostenübernahme – rechtssicher und nachvollziehbar.

1

Erforderlichkeit prüfen

Halten Sie fest, warum Mandat für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich ist: Beschlussfähigkeit nach § 33, Ladungsfristen, Formfehler-Prävention und Datensouveränität.

2

Beschluss fassen (§ 33)

Setzen Sie die Anschaffung in einer beschlussfähigen Sitzung auf die Tagesordnung und fassen Sie einen ordnungsgemäßen Beschluss. Nutzen Sie dafür den Musterbeschluss.

3

Schreiben an den Arbeitgeber

Teilen Sie dem Arbeitgeber den Beschluss mit und legen Sie die Erforderlichkeit dar. Das Argumentationsschreiben liefert die juristische Begründung.

4

Bei Ablehnung: Einigungsstelle

Verweigert der Arbeitgeber die Kostenübernahme, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen oder das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren befassen.

Ihre Vorlagen zum Download

Zwei vorbereitete Dokumente – ausfüllen, beschließen, einreichen.

Musterbeschluss

Vorausgefüllte Beschlussvorlage für Ihre Betriebsratssitzung. Tragen Sie Gremium, Arbeitgeber, Datum und Preis ein.

Beschluss (PDF)

Argumentationsschreiben

Begründungsschreiben an den Arbeitgeber mit der vollständigen Darlegung der Erforderlichkeit nach § 40 Abs. 2 BetrVG.

Schreiben (PDF)

Häufige Fragen zur Rechtslage

Was Betriebsräte zur Durchsetzung nach § 40 BetrVG wissen sollten.

Keine Rechtsberatung

Die Inhalte dieser Seite und der bereitgestellten Vorlagen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen nicht die Prüfung des Einzelfalls. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an die zuständige Gewerkschaft.